Feststellung Pflegebedürftigkeit

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Feststellung der Pflegebedürfigkeit

Einleitung zu Pflegeleistungen und Definitionen der Pflegebdürftigkeit

Pflegebedürftigkeit wird aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland mehr und mehr ein Thema für jedermann. Die Menschen werden immer älter und anfälliger für chronische Krankheiten, die sich nur noch schwer bis gar nicht mehr kurieren lassen. Was zurückbleibt sind Verluste einer gewohnten Selbstständigkeit, was für viele Betroffene ein schwerwiegender Einschnitt in ihrem Leben ist.

Die Dinge, die man einst im Alltag problemlos vollbringen konnte, sind nun nur noch eingeschränkt oder kaum möglich. Für pflegende Angehörige oder professionell, ausgebildete Kräfte ist jeder Pflegefall mit all seinen unterschiedlichsten körperlichen Einschränkungen eine große Herausforderung. Über Jahre hinweg können und werden pflegebedürftige Menschen behandelt, damit sie ein Mindestmaß an Lebensqualität behalten können, oder zurückgewinnen können - und sei es nur die Fähigkeit, eine Zeitung umblättern und lesen zu können.

Wie wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einem festen Schema und ist in 2 Schritte unterteilt: Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht entscheidet ein medizinischer Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Damit dieser eine Prüfung vornimmt, muss zunächst eine offensichtliche Pflegebedürftigkeit vorliegen und diese per Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Auch wenn die Pflegeleistungen sofern der Anspruch berechtigt ist eventuell rückwirkend gezahlt werden, ist ein kurzfristiges "Aushelfen" nicht der Sinn einer Pflegeeinstufung.

Erster Schritt: Antrag stellen

Um die Pflegeleistungen zu beantragen, muss man zunächst einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Der Antrag kann formlos - auch telefonisch - erfolgen, dann schickt die Pflegekasse die entsprechenden Formulare zu, die man korrekt ausgefüllt zurück sendet. Schon der Zeitpunkt der Antragsstellung - also zum Beispiel der Anruf bei der Pflegekasse gilt als Zeitpunkt, ab dem die Pflegekasse eventuelle Pflegeleistungen erbringt.

Zweiter Schritt: Das Gutachten des MDK

Im nächsten Schritt wird ein Besuch des MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen) vereinbart. Der MDK wird von der Pflegekasse selber beauftragt. Während des Besuchs prüft ein Gutachter des MDK, ob die Voraussetzungen für Pflegeleistungen aus der Versicherung erfüllt sind und welche Pflegestufe vorliegt. Der Besuch findet in einer für den Patienten gewohnten Umgebung statt, also in der Regel Zuhause oder aber beispielsweise in einem Pflegeheim.

Dieses gesundheitliche Gutachten ist von enormer Wichtigkeit, da hier festgelegt wird, wie hoch die Pflegeleistungen später sind. Das Gutachten des MDK darf zusätzlich von dem Antragssteller eingesehen werden.
Auf den Besuch des Gutachters sollte man sich gut vorbereiten. Es ist sinnvoll, über einen gewissen Zeitraum ein Pflegetagebuch zu führen, in dem genau niedergeschrieben wird, welche Hilfestellungen wie viel Zeit in Anspruch genommen haben.
Für die Begutachtung stützt sich der MDK auf bestimmte Richtlinien. Sie sind sowohl für die Pflegekassen als auch für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) verbindlich.

Der Antragsteller muss innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre lang gesetzlich pflegeversichert gewesen sein. Anrechnungsfähig als Vorversicherungszeit sind alle Zeiten einer Mitgliedschaft oder einer Familienversicherung in der sozialen Pflegeversicherung.
Quelle: Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (2158,0 KB)

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit und was muss beachtet werden?

Ein einfacher Anruf genügt! Bitten Sie Ihre Pflegekasse Ihnen ein Antragsformular zuzusenden. Sie erhalten es innerhalb von wenigen Tagen. Viele Pflegekassen sind dazu über gegangen bereits im Antragsformular differenzierte Fragen bezüglich des Hilfebedarfes und der gewünschten Pflegeleistungen zu stellen.
Damit Ihnen nicht schon im Vorfeld nicht wieder gut zu machende Fehler unterlaufen gibt es folgendes was zu beachten wäre:
Es ist möglich, dass Ihre Krankenkasse Ihnen schon bei der Antragsstellung die Frage stellt, ob Sie sich für Geldleistung, Sachleistungen oder Kombinationsleistung entscheiden wollen. Hinter diesen Begriffen vergergen sich folgende Möglichkeiten.
Entscheiden Sie sich für die Geldleistung bedeutet dies, eine Privatperson übernimmt die Pflege. Dies kann z.B. ein Angehöriger oder ein Nachbar sein. Sie bekommen dann jeden Monat das Pflegegeld entsprechend Ihrer Pflegestufe, direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Entscheiden Sie sich für die Sachleistung bedeutet dies, ein Pflegedienst übernimmt die Pflege. Er rechnet dann direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.
Entscheiden Sie sich für die Kombinationsleistung bedeutet das, dass sowohl eine Privatperson als auch ein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind. Erst wenn die Pflegeversicherung mit dem Pflegedienst abgerechnet hat, wird ein eventueller Restbetrag auf ihr Konto überwiesen.

Quelle und weiterlesen: Richtlininen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit

Pflegebedarf im Überblick

Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Ab wann besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb des SGB XI und wie stellen Sie einen entsprechenden Antrag?
Rechtliche Grundlagen der Pflegebedürftigkeit
Allgemeines & Begriffsbestimmung der Pflegebedürftigkeit
Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Wie wird der Pflegebedarf seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt und worauf sollten Sie achten.
Die verschiedenen Pflegestufen
Welche Pflegestufen gibt es und wo sind die Unterschiede der Pflegeleistungen?
Zuweisung in eine der Pflegestufen
Der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Pflegeheim und die Gewährung von Pflegleistungen im Individualfall.
Die einzelnen Verrichtungen der Pflegestufen
Welche einzelnen Pflegeleistungen werden seitens der Krankenkassen übernommen? Hier finden Sie einen kurzen Überblick.

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Stand: 02/2010

Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch

Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch XI grundlegende Möglichkeiten der Hilfeleistung bei der Pflegebedürftigkeit von Menschen, nicht nur Senioren, geschaffen.
Grundsätzlich ist die Höhe der Leistung durch die Pflegekasse an die vorher festgestellte Pflegestufe gekoppelt.
Dabei gilt: Je höher der festgestellte individuelle Pflegebedarf eines Menschen, umso höher ist die Übernahme der Kosten bzw. die Hilfeleistung als solches.

Bei den Hilfen durch das Pflegegesetz gilt der Grundsatz: "Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege", pflegebedürftige Senioren sollen also zunächst in gewohnter Umgebung gepflegt werden sofern keine stationäre Unterbringung geeigneter oder alternativlos ist.

Häusliche Pflege in der Praxis

Um Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen. Nach dem gesundheitlichen Gutachten zur Feststellung einer Pflegestufe, können Sie anhand der zugewiesenen Pflegestufe die Geld- und Sachleistungen beziehen. Die Höhe dieser gewährten Leistungen beruht auf der festgestellten Pflegestufe.
Der Gesetzgeber hat durch die rechtlichen Grundlagen der Pflegebedürftigkeit einen Rahmen für die Häusliche und stationäre Pflege geschaffen, der im Individualfall jeden Betroffenen adäquat und bestmöglich versorgt sein lässt.

Betreutes Wohnen in der Praxis

Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege!
Mit diesem Grundsatz sollen pflegebedürftige Senioren im gewohnten häuslichen Umfeld versorgt werden. Des Weiteren steht der Grundsatz der Autonomie beim Betreuten Wohnen im Vordergund. Der Senior / die Seniorin soll autonom und selbstständig die täglichen Verrichtungen und Besorgungen unter Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Verfassung erledigen können. Wir haben zwei verschiedene Wohnformen des Betreuten Wohnens kurz skizziert: zum einen das Betreute Wohnen im eigenen Haushalt und das Betreute Wohnen in Seniorenwohngemeinschaften. Beide Wohnformen werden dem Anspruch der Autonomie und der Gefahrenabwehr gerecht und bei beiden Wohnformen können trotzdem externe Hilfen durch Haushaltshilfen oder Pflegekräfte in Anspruch genommen werden. Wie und warum erfahren Sie bei der Definition und Finanzierung des Betreuten Wohnens.

Seniorenbetreuung in der Praxis

Neben den pflegerischen Ansprüchen, die ein pflegebedürftiger Senior (zurecht) an seine Umwelt stellt, zeichnet eine angemessene Seniorenbetreuung auch wohnliche Aspekte mit in die Betreuung mit ein. Nur wenn das häusliche Umfeld den Betroffenen nicht noch vor weitere Herausforderungen stellt, können auch die pflegerischen Maßnahmen greifen. Unter dem Aspekt des Betreuten Wohnens ergeben sich dadurch Kriterien für Seniorengerechte Wohnungen, die sich ausschliesslich auf das Lebensumfeld Betroffener Senioren konzentrieren.

Ost-Profi.de vermittelt Ihnen eine auf Ihren Bedarf hin passende Pflegekraft, die Ihnen oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag Unterstützung bietet.
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