Der MDK hat dabei insbesondere
Die Stellungnahme des MDK hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist. Beantragt der Versicherte vollstationäre Pflegeleistungen, hat der MDK auch die Erforderlichkeit vollstationärer Pflege zu prüfen. Diese Anforderungen verlangen vom MDK die angemessene Einbindung unterschiedlicher Fachkompetenzen in das Verfahren der Begutachtung (§ 18 Abs. 7SGB XI). Unabhängig davon, ob bei der Begutachtung interne oder externe Kräfte tätig werden, erfordert dies eine große Kooperationsbereitschaft aller am Begutachtungsverfahren Beteiligten der unterschiedlichen Professionen.
Quelle: Medizinischer Dienst der Krankenkassen| Feststellung der Pflegebedürftigkeit Ab wann besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb des SGB XI und wie stellen Sie einen entsprechenden Antrag? |
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| Rechtliche Grundlagen der Pflegebedürftigkeit Allgemeines & Begriffsbestimmung der Pflegebedürftigkeit |
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| Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Wie wird der Pflegebedarf seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt und worauf sollten Sie achten. |
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| Die verschiedenen Pflegestufen Welche Pflegestufen gibt es und wo sind die Unterschiede der Pflegeleistungen?
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| Zuweisung in eine der Pflegestufen Der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Pflegeheim und die Gewährung von Pflegeleistungen im Individualfall. |
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| Die einzelnen Verrichtungen der Pflegestufen Welche einzelnen Pflegeleistungen werden seitens der Krankenkassen übernommen? Hier finden Sie einen kurzen Überblick. |