Gutachten der MDK

Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Blutdruck messen bei Pflegeperson zu Hause
Grundlagen
Tel: 04821-4082231

Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Die zentrale Aufgabe des Medizinischen Dienstes im Rahmen des SGB XI ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dazu ist eine Begutachtung des Antragstellers in seinem Wohnbereich durchzuführen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 SGB XI)

Der MDK hat dabei insbesondere

  • den ursächlichen Zusammenhang des vorliegenden Hilfebedarfs mit Krankheit oder Behinderung,
  • unter Berücksichtigung vorliegender Krankheiten oder Behinderungen den Hilfebedarf bei den im Gesetz genannten Verrichtungen des täglichen Lebens,
  • das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und ihre Abstufung sowie
  • das Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz und ihre Abstufung zu prüfen und festzustellen.

Grundlagen dieser Prüfungen und Feststellungen sind

  • das SGB XI,
  • die Richtlinien zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs,
  • die Begutachtungs-Richtlinien,

Darüber hinaus hat der MDK den Pflegekassen einen individuellen Pflegeplan im Sinne von Empfehlungen insbesondere

  • zu präventiven Pflegeleistungen,
  • zu Heilmitteln,
  • zu einer Leistung der medizinischen Rehabilitation,
  • zur Hilfsmittel-/Pflegehilfsmittelversorgung,
  • zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sowie
  • zur Verbesserung/Veränderung der Pflegesituation zu unterbreiten.

Die Stellungnahme des MDK hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist. Beantragt der Versicherte vollstationäre Pflegeleistungen, hat der MDK auch die Erforderlichkeit vollstationärer Pflege zu prüfen. Diese Anforderungen verlangen vom MDK die angemessene Einbindung unterschiedlicher Fachkompetenzen in das Verfahren der Begutachtung (§ 18 Abs. 7SGB XI). Unabhängig davon, ob bei der Begutachtung interne oder externe Kräfte tätig werden, erfordert dies eine große Kooperationsbereitschaft aller am Begutachtungsverfahren Beteiligten der unterschiedlichen Professionen.

Quelle: Medizinischer Dienst der Krankenkassen

Pflegebedarf im Überblick

Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Ab wann besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb des SGB XI und wie stellen Sie einen entsprechenden Antrag?
Rechtliche Grundlagen der Pflegebedürftigkeit
Allgemeines & Begriffsbestimmung der Pflegebedürftigkeit
Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Wie wird der Pflegebedarf seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt und worauf sollten Sie achten.
Die verschiedenen Pflegestufen
Welche Pflegestufen gibt es und wo sind die Unterschiede der Pflegeleistungen?
Zuweisung in eine der Pflegestufen
Der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Pflegeheim und die Gewährung von Pflegeleistungen im Individualfall.
Die einzelnen Verrichtungen der Pflegestufen
Welche einzelnen Pflegeleistungen werden seitens der Krankenkassen übernommen? Hier finden Sie einen kurzen Überblick.

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Stand: 02/2010

Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch

Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch XI grundlegende Möglichkeiten der Hilfeleistung bei der Pflegebedürftigkeit von Menschen, nicht nur Senioren, geschaffen.
Grundsätzlich ist die Höhe der Leistung durch die Pflegekasse an die vorher festgestellte Pflegestufe gekoppelt.
Dabei gilt: Je höher der festgestellte individuelle Pflegebedarf eines Menschen, umso höher ist die Übernahme der Kosten bzw. die Hilfeleistung als solches.

Bei den Hilfen durch das Pflegegesetz gilt der Grundsatz: "Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege", pflegebedürftige Senioren sollen also zunächst in gewohnter Umgebung gepflegt werden sofern keine stationäre Unterbringung geeigneter oder alternativlos ist.

Häusliche Pflege in der Praxis

Um Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen. Nach dem gesundheitlichen Gutachten zur Feststellung einer Pflegestufe, können Sie anhand der zugewiesenen Pflegestufe die Geld- und Sachleistungen beziehen. Die Höhe dieser gewährten Leistungen beruht auf der festgestellten Pflegestufe.
Der Gesetzgeber hat durch die rechtlichen Grundlagen der Pflegebedürftigkeit einen Rahmen für die Häusliche und stationäre Pflege geschaffen, der im Individualfall jeden Betroffenen adäquat und bestmöglich versorgt sein lässt.

Betreutes Wohnen in der Praxis

Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege!
Mit diesem Grundsatz sollen pflegebedürftige Senioren im gewohnten häuslichen Umfeld versorgt werden. Des Weiteren steht der Grundsatz der Autonomie beim Betreuten Wohnen im Vordergund. Der Senior / die Seniorin soll autonom und selbstständig die täglichen Verrichtungen und Besorgungen unter Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Verfassung erledigen können. Wir haben zwei verschiedene Wohnformen des Betreuten Wohnens kurz skizziert: zum einen das Betreute Wohnen im eigenen Haushalt und das Betreute Wohnen in Seniorenwohngemeinschaften. Beide Wohnformen werden dem Anspruch der Autonomie und der Gefahrenabwehr gerecht und bei beiden Wohnformen können trotzdem externe Hilfen durch Haushaltshilfen oder Pflegekräfte in Anspruch genommen werden. Wie und warum erfahren Sie bei der Definition und Finanzierung des Betreuten Wohnens.

Seniorenbetreuung in der Praxis

Neben den pflegerischen Ansprüchen, die ein pflegebedürftiger Senior (zurecht) an seine Umwelt stellt, zeichnet eine angemessene Seniorenbetreuung auch wohnliche Aspekte mit in die Betreuung mit ein. Nur wenn das häusliche Umfeld den Betroffenen nicht noch vor weitere Herausforderungen stellt, können auch die pflegerischen Maßnahmen greifen. Unter dem Aspekt des Betreuten Wohnens ergeben sich dadurch Kriterien für Seniorengerechte Wohnungen, die sich ausschliesslich auf das Lebensumfeld Betroffener Senioren konzentrieren.

Ost-Profi.de vermittelt Ihnen eine auf Ihren Bedarf hin passende Pflegekraft, die Ihnen oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag Unterstützung bietet.
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