Pflegestufe 0

eingeschränkte Alterskompetenz
Blutdruck messen bei Pflegeperson zu Hause
Kriterien zur Einstufung
Tel: 04821-4082231

Pflegestufe 0

Kriterien zur Beziehung von Betreuungsgeld innerhalb der Pflegestufe 0

Wer laut vorliegenden Kriterien keinen Anspruch auf die Pflegestufen hat, fällt unter den Personenkreis, der keinen "erheblichen" Hilfebedarf hat. Die Pflegestufe 0 bezieht sich hierbei auf das Kriterium der eingeschränkten Alterskompetenz und berücksichtigt nun auch psychische Erkrankungen.

Die Pflegekassen (durch den Prüfer des MDK ) beurteilen anhand von 13 festgelegten Kriterien, ob ein Mensch Anspruch auf Betreuungsgeld hat.
Diese Kriterien sind:

13 Kriterien zur Bewertung der eingeschränkten Alltagskompetenz:
1.

Zeigt der Antragsteller Weglauftendenzen

2.

Verkennt oder verursacht der Antragsteller gefährdende Situationen

3.

Geht der Antragsteller unsachgemäß mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen um

4.

Verhält sich der Antragsteller tätlich oder verbal aggressiv in Verkennung der Situation

5.

Verhält sich der Antragsteller im situativen Kontext inadäquat

6.

Ist der Antragsteller unfähig, eigene körperliche und seelische Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen

7.

Kooperiert der Antragsteller bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung nicht

8.

Ist der Antragsteller in seinen höheren Hirnfunktionen so gestört (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), dass diese zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben

9.

Hat der Antragsteller einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus

10.

Kann der Antragsteller nicht eigenständig den eigenen Tagesablauf planen und strukturieren

11.

Werden durch den Antragsteller Alltagssituationen missdeutet und inadäquat reagiert

12.

Verhält sich der Antragsteller emotional ausgeprägt labil oder unkontrolliert

13.

Zeigt sich der Antragsteller aufgrund einer therapieresistenten Depression überwiegend niedergeschlagen, verzagt, hilflos oder hoffnungslos

  Hinweis: Das Wort "Antragsteller" bezieht sich immer auf denjenigen, der zukünftig Pflegeleistungen beziehen möchte

Definition Eingeschränkte Alltagskompetenz

Treffen zwei dieser Kriterien zu, davon mindestens einmal bei Punkt 1 bis 9, dann kann man von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sprechen. Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz liegt dann vor, wenn noch ein weiteres Kriterium aus einem der Punkte 1 bis 5 sowie 9 und 11 zutrifft.

Hochstufung in die Pflegestufe 1

Zur besseren Übersicht gilt, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass täglich ein Minimum von 90 Minütiger Hilfeleistung sowie ein Minimum von 46 Minuten an Grundpflegehilfe geleistet werden müssen, um in die Pflegestufe 1 kategorisiert zu werden.

Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.

Einstufung in die Pflegestufe 0

Kommen diese Aspekte nicht zum tragen, erfolgt die Einstufung in die sogenannte "Pflegestufe 0". Natürlich kann jeder Zeit ein neuer Antrag gestellt werden, sollten sich Veränderungen der Bedürftigkeit des Patienten abzeichnen. Die Pflegestufe 0 wird dann angewendet, wenn die betreffende Person pflegerische Hilfe benötigt, ohne dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien zu erfüllen, um Pflegestufe I zugesprochen zu bekommen. Pflegestufe 0 bedeutet oftmals Hilfestellungen bei verschiedenen hauswirtschaftlichen Versorgungen, wie z.B. einkaufen gehen und andere Besorgungen erledigen, die Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen, Mahlzeiten vorbereiten und/oder kochen, Geschirr abwaschen, täglich anfallenden Reinigungsarbeiten, Abfallentsorgung, Wäsche wechseln, waschen, trocknen und bügeln.

Leistungen für die Pflegestufe 0

Seit 2008 können Pflegebedürftige denen bei der Begutachtung eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" bescheinigt wurde, bis zu 2400 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahrs werden auf das folgende Kalenderjahr übertragen.
Tipp: Beantragen Sie die Pflegeleistung am Anfang des Jahres, da sie anteilig gewährt wird.

Leistungsübersicht:

Bei Pflegestufe 0 werden ab dem 1.1.2008   100 Euro (Grundbetrag) bzw.
  200 Euro (erhöhter Betrag)
ausgezahlt.

Gewährung von Hilfe: Die kleine und die große hauswirtschaftliche Versorgung.

Das Reinigen des Lebensbereichs mit Pflegerischer Versorgung sowie auch die Trennung des Abfalls des Betroffenen wird unter dem Begriff der "Kleinen hauswirtschaftlichen Versorgung" definiert. Diese Hilfeleistung kann einmal pro Tag erbracht werden.

Spricht man von der "Großen hauswirtschaftlichen Versorgung, so versteht man in diesem Kontext das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Haushaltsgeräten und gegebenenfalls auch das Reinigen von Fenstern in der Wohnung des Patienten. Dieser Vorgang sollte nicht mit einer Grundreinigung verwechselt werden, da es sich hier nur auf die regelmäßig anfallenden Reiningungen beschränkt. Die Pflegeleistungen der "Großen hauswirtschaftlichen Versorgung" werden zwei mal in der Woche gewährleistet.

Die Absicherung der Pflegestufe 0 ist möglich:

Mit In-Kraft-Treten der Pflegereform (seit 01.07.2008) erhalten Pflegebedürftige erstmals einen Betreuungsbetrag aus der Pflegestufe 0. Mittlerweile gibt es schon einige Versicherungsvergleiche, die sich mit der Absicherung dieser Pflegestufe beschäftigen.

Pflegebedarf im Überblick

Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Ab wann besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb des SGB XI und wie stellen Sie einen entsprechenden Antrag?
Rechtliche Grundlagen der Pflegebedürftigkeit
Allgemeines & Begriffsbestimmung der Pflegebedürftigkeit
Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Wie wird der Pflegebedarf seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt und worauf sollten Sie achten.
Die verschiedenen Pflegestufen
Welche Pflegestufen gibt es und wo sind die Unterschiede der Pflegeleistungen?
Zuweisung in eine der Pflegestufen
Der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Pflegeheim und die Gewährung von Pflegeleistungen im Individualfall.
Die einzelnen Verrichtungen der Pflegestufen
Welche einzelnen Pflegeleistungen werden seitens der Krankenkassen übernommen? Hier finden Sie einen kurzen Überblick.

Hinweis:
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Stand: 02/2010

Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch

Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch XI grundlegende Möglichkeiten der Hilfeleistung bei der Pflegebedürftigkeit von Menschen, nicht nur Senioren, geschaffen.
Grundsätzlich ist die Höhe der Leistung durch die Pflegekasse an die vorher festgestellte Pflegestufe gekoppelt.
Dabei gilt: Je höher der festgestellte individuelle Pflegebedarf eines Menschen, umso höher ist die Übernahme der Kosten bzw. die Hilfeleistung als solches.

Bei den Hilfen durch das Pflegegesetz gilt der Grundsatz: "Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege", pflegebedürftige Senioren sollen also zunächst in gewohnter Umgebung gepflegt werden sofern keine stationäre Unterbringung geeigneter oder alternativlos ist.

Häusliche Pflege in der Praxis

Um Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen. Nach dem gesundheitlichen Gutachten zur Feststellung einer Pflegestufe, können Sie anhand der zugewiesenen Pflegestufe die Geld- und Sachleistungen beziehen. Die Höhe dieser gewährten Leistungen beruht auf der festgestellten Pflegestufe.
Der Gesetzgeber hat durch die rechtlichen Grundlagen der Pflegebedürftigkeit einen Rahmen für die Häusliche und stationäre Pflege geschaffen, der im Individualfall jeden Betroffenen adäquat und bestmöglich versorgt sein lässt.

Betreutes Wohnen in der Praxis

Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege!
Mit diesem Grundsatz sollen pflegebedürftige Senioren im gewohnten häuslichen Umfeld versorgt werden. Des Weiteren steht der Grundsatz der Autonomie beim Betreuten Wohnen im Vordergund. Der Senior / die Seniorin soll autonom und selbstständig die täglichen Verrichtungen und Besorgungen unter Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Verfassung erledigen können. Wir haben zwei verschiedene Wohnformen des Betreuten Wohnens kurz skizziert: zum einen das Betreute Wohnen im eigenen Haushalt und das Betreute Wohnen in Seniorenwohngemeinschaften. Beide Wohnformen werden dem Anspruch der Autonomie und der Gefahrenabwehr gerecht und bei beiden Wohnformen können trotzdem externe Hilfen durch Haushaltshilfen oder Pflegekräfte in Anspruch genommen werden. Wie und warum erfahren Sie bei der Definition und Finanzierung des Betreuten Wohnens.

Seniorenbetreuung in der Praxis

Neben den pflegerischen Ansprüchen, die ein pflegebedürftiger Senior (zurecht) an seine Umwelt stellt, zeichnet eine angemessene Seniorenbetreuung auch wohnliche Aspekte mit in die Betreuung mit ein. Nur wenn das häusliche Umfeld den Betroffenen nicht noch vor weitere Herausforderungen stellt, können auch die pflegerischen Maßnahmen greifen. Unter dem Aspekt des Betreuten Wohnens ergeben sich dadurch Kriterien für Seniorengerechte Wohnungen, die sich ausschliesslich auf das Lebensumfeld Betroffener Senioren konzentrieren.

Ost-Profi.de vermittelt Ihnen eine auf Ihren Bedarf hin passende Pflegekraft, die Ihnen oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag Unterstützung bietet.
Fragen Sie einfach nach Ihrem unverbindlichen Angebot über die Vermittlung einer Pflegekraft.

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