Ein kurzes Beispiel zu erfüllten Voraussetzungen für die Pflegestufe 1:
Eine ältere Frau
lebt im eigenen Haushalt. Sie benötigt fremde Hilfe beim Waschen von Intimbereich und Unterkörper, da sie durch ihren Bewegungsapparat eingeschrenkt ist.
Daher kann sie außerdem weder Hosen noch Strümpfe alleine anziehen. Das Ausziehen klappt abends zwar mühsam, aber ohne fremde Hilfe.
Einmal wöchentlich wird Hilfe beim Baden benötigt. Drei Mal in der Woche kommt die Tochter, bringt vorgekochtes
Essen, kauft ein und macht weitere Hausarbeiten.
Leistungsübersicht: |
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| Bei Pflegestufe 1 werden ab dem 1.1.2012 | 235 Euro Pflegegeld bzw. | |
| 450 Euro als Sachleistung | ||
| ausgezahlt. | ||
Der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen,
denen im Gutachten des MDK
bescheinigt wurde, dass eine vollstationäre Pflege erforderlich ist.
Diese "Heimbedürftigkeitsbescheinigung" kann auch ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen
für die Stufe I nicht erfüllt sind. Das wird in der Öffentlichkeit häufig als "Pflegestufe 0"
bezeichnet.
Laut Beschluss sollen die verschiedenen
Pflegeleistungen
in den kommenden Jahren angepasst werden.
Die nachfolgende Tabelle listet die Leistungsgrenzen der Sachleistungen
und des Pflegegeldes auf.
Anhebung der Sachleistungen |
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| Bisher | 384€ |
| ab 1.7.2008 | 420€ |
| ab 1.1.2010 | 440€ |
| ab 1.1.2012 | 450€ |
Anhebung des Pflegegeldes |
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| Bisher | 205€ |
| ab 1.7.2008 | 215€ |
| ab 1.1.2010 | 225€ |
| ab 1.1.2012 | 235€ |
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Pflegereform (Stand März 2008)
PDF herunterladen.
| Feststellung der Pflegebedürftigkeit Ab wann besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb des SGB XI und wie stellen Sie einen entsprechenden Antrag? |
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| Rechtliche Grundlagen der Pflegebedürftigkeit Allgemeines & Begriffsbestimmung der Pflegebedürftigkeit |
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| Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Wie wird der Pflegebedarf seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt und worauf sollten Sie achten. |
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| Die verschiedenen Pflegestufen Welche Pflegestufen gibt es und wo sind die Unterschiede der Pflegeleistungen?
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| Zuweisung in eine der Pflegestufen Der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Pflegeheim und die Gewährung von Pflegeleistungen im Individualfall. |
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| Die einzelnen Verrichtungen der Pflegestufen Welche einzelnen Pflegeleistungen werden seitens der Krankenkassen übernommen? Hier finden Sie einen kurzen Überblick. |