Pflegestufen

Stufe 0 bis 3 der Pflegebedürftigkeit
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Stufen der Pflegebedürftigkeit

Für die Gewährung von Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch ist die Feststellung einer Pflegestufe notwendig

Definition der Pflegestufen nach dem § 15 SGB XI

(1) Für die Gewährung von Pflegeleistungen nach diesem Gesetz sind pflegebedürftige Personen (§ 14 SGB XI) einer der folgenden drei Pflegestufen zuzuordnen:

Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 (erheblich Pflegebedürftige)

sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftige)

sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschie denen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftige)

sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Gewährung von Pflegeleistung nach dem Sozialgesetzbuch

Für die Gewährung von Pflegeleistungen nach § 43a SGB XI reicht die Feststellung, dass die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllt sind.
Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt bei der

Pflegestufe 1

mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,

Pflegestufe 2

mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,

Pflegestufe 3

mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.

Pflegestufe 0

Wer laut vorliegenden Kriterien keinen Anspruch auf die Pflegestufen hat, fällt unter den Personenkreis, der keinen "erheblichen" Hilfebedarf hat - landläufig auch "Pflegestufe 0" genannt.
Betreuungsgeld kann auch in der "Pflegestufe 0" gezahlt werden, wenn verschiedene Kriterien auf den Antragsteller zutreffen.

Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.

Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch

Geldleistungen

Wie viel Geld der jeweilige Pflegebedürftige erhält, hängt grundsätzlich davon ab, in welche Pflegestufe er kategorisiert wurde und wer den Patienten pflegt.
So wird Pflegegeld bezahlt, wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen oder anderen privaten Personen zu Hause gepflegt wird, etwa von einem Pflegedienst, was in den Bereich der Sachleistungen fällt. Eine Seniorenbetreuung kann auch mit zusätzlichem Personal (Haushaltshilfe oder Pflegekräfte) als Hilfe über das Pflegegeld finanziert werden. Stationäre Pflege wird für entsprechende stationäre Heimpflege bezahlt.

Sachleistungen

Mit Sachleistungen werden Dienstleistungen beschrieben, die von professionellen Pflegeeinrichtungen finanziert werden. Weil das erheblich teurer ist als private Unterstützungen, liegt das Budget der Sachleistungen erheblich über den Zahlen für das sogenannte Pflegegeld. Die Pflegekasse zahlt die Hilfeleistung direkt an die Pflegeeinrichtung. Wenn der Anspruch auf Sachleistungen nicht voll genutzt wird, kann dieser Überschuss anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Dieser Vorgang wird als Kombinationsleistung bezeichnet. Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Pflegeleistungen der Kassen müssen die Pflegebedürftigen für weitere Maßnahmen selber aufkommen. Können sie das nicht, ist es möglich, dass das Sozialamt die Person unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt.

Hilfeleistungen

Bei der Pflege von Menschen, die körperlich beeinträchtigt sind, werden verschiedene Hilfeleistungen definiert.
So fällt unter diesen Bereich das Richten von Medikamenten und deren Verabreichung, beispielsweise das spritzen von Insulin bei Diabetikern, oder das messen der Vitalwerte. Aber nicht nur der medizinische Aspekt spielt in diesem Kontext eine Rolle, sondern auch Unterstützungen im häuslichen Bereich.
Pflegekräfte unterstützen den Patienten hier bei der Nahrungsbereitung, sprich das Essen mundgerecht zuzubereiten. Hierunter fallen auch Ambulante Pflegedienste wie „Essen auf Rädern“. Sonstige Hilfeleistungen fallen in den Bereich der Dinge, die im Alltag verrichtet werden müssen, die der Betroffene selber nicht mehr schafft. GGfs. können Haushaltshilfen für Handreichungen im Haushalt hinzugezogen werden.

Grundpflege

Unter dem umfangreichen Begriff der Grundpflege versteht man zweierlei Aspekte. Zum Einen sind das Hilfestellungen bei der Körperpflege. Hierunter fallen Dinge wie das Waschen, die Mundpflege, Kämmen, Rasieren und eine spezielle Lagerung des Patienten. Zum Anderen versteht man unter Grundpflege auch alltägliche Hilfeleistungen wie das Aufsuchen und Verlassen des Bettes, Hilfe bei Ausscheidungen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme sowie das Verabreichen von Sondenkost.

Pflegebedarf im Überblick

Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Ab wann besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb des SGB XI und wie stellen Sie einen entsprechenden Antrag?
Rechtliche Grundlagen der Pflegebedürftigkeit
Allgemeines & Begriffsbestimmung der Pflegebedürftigkeit
Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Wie wird der Pflegebedarf seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt und worauf sollten Sie achten.
Die verschiedenen Pflegestufen
Welche Pflegestufen gibt es und wo sind die Unterschiede der Pflegeleistungen?
Zuweisung in eine der Pflegestufen
Der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Pflegeheim und die Gewährung von Pflegeleistungen im Individualfall.
Die einzelnen Verrichtungen der Pflegestufen
Welche einzelnen Pflegeleistungen werden seitens der Krankenkassen übernommen? Hier finden Sie einen kurzen Überblick.

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Stand: 02/2010

Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch

Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch XI grundlegende Möglichkeiten der Hilfeleistung bei der Pflegebedürftigkeit von Menschen, nicht nur Senioren, geschaffen.
Grundsätzlich ist die Höhe der Leistung durch die Pflegekasse an die vorher festgestellte Pflegestufe gekoppelt.
Dabei gilt: Je höher der festgestellte individuelle Pflegebedarf eines Menschen, umso höher ist die Übernahme der Kosten bzw. die Hilfeleistung als solches.

Bei den Hilfen durch das Pflegegesetz gilt der Grundsatz: "Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege", pflegebedürftige Senioren sollen also zunächst in gewohnter Umgebung gepflegt werden sofern keine stationäre Unterbringung geeigneter oder alternativlos ist.

Häusliche Pflege in der Praxis

Um Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen. Nach dem gesundheitlichen Gutachten zur Feststellung einer Pflegestufe, können Sie anhand der zugewiesenen Pflegestufe die Geld- und Sachleistungen beziehen. Die Höhe dieser gewährten Leistungen beruht auf der festgestellten Pflegestufe.
Der Gesetzgeber hat durch die rechtlichen Grundlagen der Pflegebedürftigkeit einen Rahmen für die Häusliche und stationäre Pflege geschaffen, der im Individualfall jeden Betroffenen adäquat und bestmöglich versorgt sein lässt.

Betreutes Wohnen in der Praxis

Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege!
Mit diesem Grundsatz sollen pflegebedürftige Senioren im gewohnten häuslichen Umfeld versorgt werden. Des Weiteren steht der Grundsatz der Autonomie beim Betreuten Wohnen im Vordergund. Der Senior / die Seniorin soll autonom und selbstständig die täglichen Verrichtungen und Besorgungen unter Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Verfassung erledigen können. Wir haben zwei verschiedene Wohnformen des Betreuten Wohnens kurz skizziert: zum einen das Betreute Wohnen im eigenen Haushalt und das Betreute Wohnen in Seniorenwohngemeinschaften. Beide Wohnformen werden dem Anspruch der Autonomie und der Gefahrenabwehr gerecht und bei beiden Wohnformen können trotzdem externe Hilfen durch Haushaltshilfen oder Pflegekräfte in Anspruch genommen werden. Wie und warum erfahren Sie bei der Definition und Finanzierung des Betreuten Wohnens.

Seniorenbetreuung in der Praxis

Neben den pflegerischen Ansprüchen, die ein pflegebedürftiger Senior (zurecht) an seine Umwelt stellt, zeichnet eine angemessene Seniorenbetreuung auch wohnliche Aspekte mit in die Betreuung mit ein. Nur wenn das häusliche Umfeld den Betroffenen nicht noch vor weitere Herausforderungen stellt, können auch die pflegerischen Maßnahmen greifen. Unter dem Aspekt des Betreuten Wohnens ergeben sich dadurch Kriterien für Seniorengerechte Wohnungen, die sich ausschliesslich auf das Lebensumfeld Betroffener Senioren konzentrieren.

Ost-Profi.de vermittelt Ihnen eine auf Ihren Bedarf hin passende Pflegekraft, die Ihnen oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag Unterstützung bietet.
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