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Altenpflegerinnen aus Polen gesucht

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Altenpflegerinnen aus Polen gesucht

Viele Deutsche brauchen Unterstützung bei der Pflege ihrer Angehörigen. Viele Polinnen wollen auch in Deutschland arbeiten, aber für beide Seiten ist es trotz Arbeitnehmerfreizügigkeit schwer zusammenzukommen. Der beste Weg ist immer noch der über eine Agentur. Ein Beispiel aus Berlin.

Gerhard Neupert ist schwerstbehindert und braucht eine Betreuung rund um die Uhr.
Weil ambulante deutsche Pflegedienste diesen Service nicht bieten können, hat er zum ersten Mal eine Polin engagiert. Danuta Porowska ist Tag und Nacht für ihn da, wäscht, kocht, kauft ein, darf jedoch die medizinische Versorgung nicht übernehmen. Die Haushaltshilfe wurde über eine Internet-Agentur engagiert.

Von Beruf ist Danuta Porowska Lehrerin. Nur in den Sommerferien arbeitet sie in Deutschland. Sie hat eine offizielle Entsendebescheinigung und entrichtet alle Sozialabgaben in ihrem Heimatland.

Herr Neupert zahlt 1.700 Euro monatlich an die Agentur, Danuta bekommt jedoch nur 900 Euro davon. Die restlichen 800 Euro gehen für Gebühren und Sozialabgaben drauf. Allerdings sind Kost und Logis in Deutschland frei.

Fazit

Seit dem 1. Mai dieses Jahres kann eine polnische Hilfskraft direkt mit einem Arbeitsvertrag fest angestellt werden. Allerdings muss der Arbeitgeber für sie Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung zahlen. Außerdem muss sie beim Arbeits- und Finanzamt angemeldet werden. Da der Pflegebedürftige damit meist überfordert ist, sind die Angehörigen in der Pflicht.
Erst wenn diese Formalitäten erledigt sind, kann die Betreuung beginnen.

Es gibt auch die Variante, dass die Hilfskraft selbstständig arbeitet, d.h. sie muss in ihrem Heimatland sämtliche Sozialabgaben zahlen und ein Gewerbe anmelden. Hier entfallen zwar die hohen Vermittlungskosten für eine Agentur, aber Achtung: Betreut die Hilfskraft den Pflegebedürftigen rund um die Uhr und hat somit keine Zeit für andere Auftraggeber, dann kann das sehr schnell als “Scheinselbstständigkeit” gelten und zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Auf dem Gebiet der häuslichen Pflege bzw. Betreuung wird auch viel schwarz gearbeitet. Das ist äußerst riskant: Fliegt die Schwarzarbeit auf, hat der Auftraggeber ein Strafverfahren am Hals und wird vom Zoll mit einem hohen Bußgeld zur Kasse gebeten. Und wenn sich die Hilfskraft während ihrer Arbeiten verletzt, muss der Arbeitgeben für Arzt- und Krankenhauskosten aufkommen, unter Umständen sogar eine lebenslange Rente zahlen.

Beitrag von: Anja Ludewig & Matthias Dautz

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Stand: 10/2010

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Pflegetipps:

Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch

Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch XI grundlegende Möglichkeiten der Hilfeleistung bei der Pflegebedürftigkeit von Menschen, nicht nur Senioren, geschaffen.
Grundsätzlich ist die Höhe der Leistung durch die Pflegekasse an die vorher festgestellte Pflegestufe gekoppelt.
Dabei gilt: Je höher der festgestellte individuelle Pflegebedarf eines Menschen, umso höher ist die Übernahme der Kosten bzw. die Hilfeleistung als solches.

Bei den Hilfen durch das Pflegegesetz gilt der Grundsatz: "Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege", pflegebedürftige Senioren sollen also zunächst in gewohnter Umgebung gepflegt werden sofern keine stationäre Unterbringung geeigneter oder alternativlos ist.

Häusliche Pflege in der Praxis

Um Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen. Nach dem gesundheitlichen Gutachten zur Feststellung einer Pflegestufe, können Sie anhand der zugewiesenen Pflegestufe die Geld- und Sachleistungen beziehen. Die Höhe dieser gewährten Leistungen beruht auf der festgestellten Pflegestufe.
Der Gesetzgeber hat durch die rechtlichen Grundlagen der Pflegebedürftigkeit einen Rahmen für die Häusliche und stationäre Pflege geschaffen, der im Individualfall jeden Betroffenen adäquat und bestmöglich versorgt sein lässt.

Betreutes Wohnen in der Praxis

Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege!
Mit diesem Grundsatz sollen pflegebedürftige Senioren im gewohnten häuslichen Umfeld versorgt werden. Des Weiteren steht der Grundsatz der Autonomie beim Betreuten Wohnen im Vordergund. Der Senior / die Seniorin soll autonom und selbstständig die täglichen Verrichtungen und Besorgungen unter Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Verfassung erledigen können. Wir haben zwei verschiedene Wohnformen des Betreuten Wohnens kurz skizziert: zum einen das Betreute Wohnen im eigenen Haushalt und das Betreute Wohnen in Seniorenwohngemeinschaften. Beide Wohnformen werden dem Anspruch der Autonomie und der Gefahrenabwehr gerecht und bei beiden Wohnformen können trotzdem externe Hilfen durch Haushaltshilfen oder Pflegekräfte in Anspruch genommen werden. Wie und warum erfahren Sie bei der Definition und Finanzierung des Betreuten Wohnens.

Seniorenbetreuung in der Praxis

Neben den pflegerischen Ansprüchen, die ein pflegebedürftiger Senior (zurecht) an seine Umwelt stellt, zeichnet eine angemessene Seniorenbetreuung auch wohnliche Aspekte mit in die Betreuung mit ein. Nur wenn das häusliche Umfeld den Betroffenen nicht noch vor weitere Herausforderungen stellt, können auch die pflegerischen Maßnahmen greifen. Unter dem Aspekt des Betreuten Wohnens ergeben sich dadurch Kriterien für Seniorengerechte Wohnungen, die sich ausschliesslich auf das Lebensumfeld Betroffener Senioren konzentrieren.

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