Seniorengerechte
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Betreutes Wohnen
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Barrierefreie Seniorenwohnungen - bauliche Anforderungen an den Lebensraum

Die Bedürfnisse von Senioren in Betreuten Wohnformen sollten aus baulicher und konzeptioneller Sicht berücksichtigt werden

Wenn eine geeignte Betreute Wohnform für einen Senioren / eine Seniorin gesucht wird, stellt sich immer die Frage welche Anforderungen eine Wohnung erfüllen soll, um ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben eines Senioren zu ermöglichen.

Auf dem Markt haben verschiedene private, öffentliche oder kirchliche Träger Betreute Wohnformen etabliert. Der Grundsatz bei allen Wohnformen innerhalb des Betreuten Wohnens ist aber bei allen gleich: Den Bewohnern soll ein Höchstmaß an Eigenverantwortlichkeit garantiert werden. Betreutes Wohnen ist von stationären Einrichtungen konzeptionell strikt zu trennen - bei Betreuten Wohnformen sollen die Bewohner körperlich, geistig und sozial in der Lage sein, ein eigenbestimmtes Leben im eigenen Haushalt zu leben. Der eigene Haushalt zieht aber gemeinschaftlich genutzte Haushalte - wie etw bei Senioren WG`s - mit ein. Dieser (gemeinschaftlich) genutzte Haushalt muss dann von den Bewohnern selbst bewirtschftet werden. Ob die Bewohner zur Bewältigung der hauswirtschaftlichen Aufgaben eine Haushaltshilfe hinzuziehen, widersprucht nicht der allgemeinen Definition von Betreutem Wohnen.

Vor dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit steht nur noch der Schutz der Gesundheit und der körperlichen und geistigen Unversehrtheit. Ist eine rein stationäre Unterbringung vor diesem Hintergrund unablässlich, soll der Betroffene stationär versorgt werden. In allen anderen Fällen stellt das Betreute Wohnen eine echte Alternative zur stationären Unterbringung dar.

Die folgende Auflistung unterteilt die (baulichen und konzeptionellen) Anforderungen an den eigenen Haushalt nicht von den Anforderungen an die Haushalte von gemeinschaftlich genutzten Wohnformen. Diese Unterscheidung wäre aus unserer Sicht irreführend, da im Kern aller Bemühungen der Betroffene Mensch stehen sollte. Die Anforderungen an den Haushalt haben so keine Unterschiede die sich in der Art des Wohnumfeldes (eigener Haushalt oder Senioren WG) abzeichnet. Da der Gesetzgeber keine allgemeingültigen Anforderungen an Betreute Wohnanlagen oder -arten herausgegeben hat, dient die unten aufgeführte Auflistung lediglich als Orientierungshilfe.

Demographie in Betreuten Wohnformen

Die demographischen Eckdaten von Bewohnern, die in Betreuten Wohnformen leben, spiegeln grob zusammengefasst die Eckdaten der Bundesbevölkerung wider:

  1. In 2006 hat das Statistische Bundesamt (destatis) knapp 9 Mio. alleinlebende Frauen eruiert.
    50% davon waren 65 Jahre und älter.
  2. Im gleichen Zeitraum wurden 7,5 Mio. alleinlebende Männer gezählt. Davon waren allerdings nur 17% im Seniorenalter (65 Jahre und älter).

In Betreuten Wohnformen ist der überwiegende Anteil an Bewohnern weiblich (weit über 75%). In einem ähnlichen prozentualen Verhältnis findet sich der Anteil an alleinstehenden Frauen wieder: knapp 80%.
Mehr als drei Viertel der Bewohner sind nicht pflegebedürftig (im Sinne des Pflegegesetzes) haben aber fast alle gesundheitliche Einschränkungen und benötigen daraus Hilfe im Alltag.

Typisch für Betreutes Wohnen ist der enge regionale Bezug, den die Bewohner zu ihrem gewohnten Umfeld aufrechterhalten sollen (und wollen). Über 90% der Bewohner einer Betreuten Wohnform kommen aus dem regional direkten Umfeld des Betreuten Haushaltes. Hier findet sich der Ansatz des Betreuten Wohnens wieder: Die Eigenbestimmtheit rückt nur dann in den Hintergrund, wenn eine Gefahr für die Gesundheit oder die Unversehrtheit des Bewohners besteht.

Kriterien, die bei der Wahl der richtigen Betreuten Wohnform, zu prüfen sind:

Technische Anforderungen an den Haushalt:

  • Barrierefreier Zugang zum Haus und zur Wohnung sowie den angeschlossenen Räumen (Waschkeller, Gärten, ggfs. Garagen, Mülltonnen, etc.)
  • Technisch oder baulich unvermeidbare Schwellen und Türzugänge sollten nicht höher als 2cm sein.
  • Rampen sollten ab einer Länge von 6m ein ebenes Zwischenpodest von mindesten 1,5m haben und eine maximale Steigung von 6% aufweisen. Beidseitige stabile Handläufe und ausreichend hohe (10cm) Abschlussleisten beugen Stürzen vor.
  • Sofern Treppen unvermeidlich sind, sollten keinesfalls Wendeltreppen verbaut werden da hier die Stufen unterschiedlich große Auftrittsflächen haben. Beidseitige stabile Handläufe sollten ebenfalls verbaut sein.
  • Ausreichende Beleuchtung der Zugänge (auch zu den angeschlossenen Räumen), der Zwischenwege, des Hauseingangs, Gemeinschaftsbereiche, Treppenflures und der allgemeinen Flurbereiche.
  • Alle Zwischenwege und Flurbereiche (in der Wohnung wie auch auf den Gemeinschaftsfluren) sind ausreichend breit (1,80m damit zwei Rollstuhlfahrer nebeneinander passieren können)
  • Alle Bereiche haben eine Mindestbreite und -tiefe von 1,50m damit Rollstuhlfahrer einfach wenden können
  • Sämtliche Türen haben eine Mindestbreite von 80cm im Lichte. Hauseingangstüren oder Wohnungseingangstüren sollten eine Mindestbreite von 90cm im Lichte haben. Die lichte Höhe der Türen sollte mindestens 2,10m betragen.
  • Arbeitshöhen am Herd sollten den Bedürfnissen von Senioren gerecht werden - demzufolge niedriger als normal eingebaut sein. Neben ausreichenden Arbeitsflächen in der Küche sollte der übrige Platz unbehindertes Drehen und Gehen - auch mit Gehilfe oder Rollstuhl - ermöglichen. Ein Mindestmaß von 1,5m gilt als ausreichend.
  • Esstisch und Spüle sollten mit einem Rollstuhl unterfahrbar sein.
  • Bei Wohneinheiten mit mehreren Ebenen sollte ein Aufzug vorhanden sein. Die Bedienknöpfe dabei sollten sich auf einer entsprechenden Höhe befinden und der Raum vor dem Aufzug sollte eine Fläche von 1,50m x 1,50m haben, damit Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehilfen in der Bewegung nicht eingeschränkt sind.
  • Die lichte Fläche eines Aufzuges sollte die Masse 1,4m x 1,10m nicht unterschreiten. Die Zugangstür zum Aufzug sollte eine Mindestbreite von 90cm haben.
  • Sofern Zwischengeschosse oder Zwischen(wohn)ebenen im Haus vorhanden sind, sollten diese Zwischenebenen mindestens mit einer Rampe oder eines Treppenliftes erreichbar sein.
  • Die Tür zum Badezimmer sollte nicht nach Innen aufgehen, da der Zugang für Hilfe erschwert wird wenn jemand im Bad stürzt.
  • Im Badezimemr selbst sollte ausreichend Platz zum Drehen und Gehen - auch mit Gehhilfe und Rollstuhl - vorhanden sein. An Toilette und Waschbecken dienen Haltegriffe zum sicheren abstützen und Halten.
  • Die Dusche sollte barrierefrei sein (ohne Schwelle) und sowohl Haltegriffe als auch einen Sitz haben. Sofern (nur) eine Badewanne verbaut wurde, sollte sie mit einem Lifter beispielsweise unterfahrbar sein.
  • Alle Fenster und Brüstungen sollten ab einer Höhe von 60cm durchsichtig sein.
  • Ist in allen Räumen für ausreichend Privatsphäre durch Blickschutz von aussen gegeben?
  • Wie sieht der Ausblick aus den Wohungen aus?
  • Ist in allen Räumen, vor allem im Schlafzimmer, für ausreichend Ruhe gesorgt?
  • Ist die Wohnung ausreichend groß? Eine strikte Trennung von Schlaf- und Wohnbereich ist wichtig für das Wohlbefinden.
  • Ist die Küche vom Wohnbereich abgekoppelt und hat einen eigenen Sitzbereich?
  • Guter Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel
  • Befinden sich in der Nachbarschaft Einrichtungen / Angebote, die das individuelle Sicherheitsempfinden stören können?
  • Hat die Wohnungstüre einen Türspion in geeigneter Höhe?

Allgemeine Anforderungen an den Haushalt:

  • Alltägliche Einkäufe und Allgemeine Besorgungen sollten zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können. Besonders wichtig sind umliegende Lebensmittelgeschäfte, Bäcker, Metzger, Apotheken, Friseure, ein Geldinstitut, Restaurants und Cafes.
  • Können in unmittelbarer Umgebung Naherholungsangebote genutzt und einfach erreicht werden (beispielsweise auch mit "Seniorenrabatten")?
  • Sind in unmittelbarer Umgebung ausreichend gute und vielfältige Freizeitangebote vorhanden? Neben Parks / Grünflächen gehören auch Museen, Schwimmbäder, Volkshochschulen, Bibliotheken / Büchereien oder lokale Organisationen von Drittanbietern dazu (beispielsweise das "SeniorenCafe der AWO").
  • Ist die Haltung von Kleintieren in der Wohnung erlaubt?
  • Wenn die Betreute Wohnform an eine zentrale stationäre Organisation angebunden ist, besteht die Möglichkeit Freizeitangebote dort wahrzunehmen? Oder gibt es allgemeine Gemeinschaftsräume mit Ruhe- und Beobachtungsmöglichkeiten?

Hinweis:
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Stand: 02/2010

Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch

Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch XI grundlegende Möglichkeiten der Hilfeleistung bei der Pflegebedürftigkeit von Menschen, nicht nur Senioren, geschaffen.
Grundsätzlich ist die Höhe der Leistung durch die Pflegekasse an die vorher festgestellte Pflegestufe gekoppelt.
Dabei gilt: Je höher der festgestellte individuelle Pflegebedarf eines Menschen, umso höher ist die Übernahme der Kosten bzw. die Hilfeleistung als solches.

Bei den Hilfen durch das Pflegegesetz gilt der Grundsatz: "Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege", pflegebedürftige Senioren sollen also zunächst in gewohnter Umgebung gepflegt werden sofern keine stationäre Unterbringung geeigneter oder alternativlos ist.

Häusliche Pflege in der Praxis

Um Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen. Nach dem gesundheitlichen Gutachten zur Feststellung einer Pflegestufe, können Sie anhand der zugewiesenen Pflegestufe die Geld- und Sachleistungen beziehen. Die Höhe dieser gewährten Leistungen beruht auf der festgestellten Pflegestufe.
Der Gesetzgeber hat durch die rechtlichen Grundlagen der Pflegebedürftigkeit einen Rahmen für die Häusliche und stationäre Pflege geschaffen, der im Individualfall jeden Betroffenen adäquat und bestmöglich versorgt sein lässt.

Betreutes Wohnen in der Praxis

Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege!
Mit diesem Grundsatz sollen pflegebedürftige Senioren im gewohnten häuslichen Umfeld versorgt werden. Des Weiteren steht der Grundsatz der Autonomie beim Betreuten Wohnen im Vordergund. Der Senior / die Seniorin soll autonom und selbstständig die täglichen Verrichtungen und Besorgungen unter Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Verfassung erledigen können. Wir haben zwei verschiedene Wohnformen des Betreuten Wohnens kurz skizziert: zum einen das Betreute Wohnen im eigenen Haushalt und das Betreute Wohnen in Seniorenwohngemeinschaften. Beide Wohnformen werden dem Anspruch der Autonomie und der Gefahrenabwehr gerecht und bei beiden Wohnformen können trotzdem externe Hilfen durch Haushaltshilfen oder Pflegekräfte in Anspruch genommen werden. Wie und warum erfahren Sie bei der Definition und Finanzierung des Betreuten Wohnens.

Seniorenbetreuung in der Praxis

Neben den pflegerischen Ansprüchen, die ein pflegebedürftiger Senior (zurecht) an seine Umwelt stellt, zeichnet eine angemessene Seniorenbetreuung auch wohnliche Aspekte mit in die Betreuung mit ein. Nur wenn das häusliche Umfeld den Betroffenen nicht noch vor weitere Herausforderungen stellt, können auch die pflegerischen Maßnahmen greifen. Unter dem Aspekt des Betreuten Wohnens ergeben sich dadurch Kriterien für Seniorengerechte Wohnungen, die sich ausschliesslich auf das Lebensumfeld Betroffener Senioren konzentrieren.

Ost-Profi.de vermittelt Ihnen eine auf Ihren Bedarf hin passende Pflegekraft, die Ihnen oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag Unterstützung bietet.
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