Seniorenwohngemeinschaften sind zunächst eine auf Zeit ausgerichtete Lebensgemeinschaft in einem gemeinschaftlich genutzten Haushalt. Oft sind diese
Wohngemeinschaften aus organisatorischen oder konzeptionellen Gründen einer Organisation in beispielsweiser kirchlicher oder öffentlicher Trägerschaft angeschlossen. Die Bewohner sind Teil der
Wohnform Betreutes Wohnen für Senioren, in welcher sie, gemessen am individuellen Grad der nötigen Hilfe, pflegerische, sozialpädagogische oder therapeutische Leistungen erhalten.
Das Leben ausserhalb einer stationären Wohnform (beispielsweise einem Alters- oder Pflegeheim) ist maßgeblich für die Definition der Wohnform "Betreutes Wohnen" entscheidend.
Betreutes Wohnen findet dann statt, wenn Betroffene in einem eigenständigen Haushalt selbstbestimmt leben und individuell abgestimmte Hilfen durch eine Organisation erhalten. Diese Organisation
darf aber, der Definition von Betreutem Wohnen nach, nicht allzu einschränkend auf den Lebensrhythmus oder auf die Lebensgewohnheiten im Alltag der dort lebenden Menschen eingreifen.
Betreutes Wohnen ist dabei nicht allein auf Senioren beschränkt, sondern stellt eine Maßnahme für all diejenigen dar, deren geistige, körperliche oder soziale Kompetenzen ein Alleinleben nicht zulassen. Oberste Maxime von Betreuten Wohnformen ist es, Gefahren für die Gesundheit abzuwehren und die Unversehrtheit der Bewohner zu erhalten oder weitgehendst wiederherzustellen. Das Ziel des Betreuten Wohnens ist, allen Bewohnern ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches (= Autonomes) Leben - möglichst in gewohnter Umgebung - zu ermöglichen. Die Autonomie der Bewohner wird nur dann in Frage gestellt, wenn Gefahren für die Gesundheit des Einzelnen die Unterbringung in einer stationären Wohnform alternativlos machen.
Aufgrund der vielfältigen und vielschichtigen Angebote von kirchlichen, privaten oder öffentlichen Trägern ist es kaum möglich, eine vollständige Liste an Wohnformen zu geben, die der Definition von Betreutem Wohnen (für Senioren) entsprechen, zumal der Gesetzgeber bis heute auch noch keine offiziell anerkannte Definition von Betreuten Wohnformen gegeben hat. Landläufig hat sich in der Fachwelt und den angeschlossenen Finanzierungsorganisationen der Grundgedanke durchgesetzt, dass Betreute Wohnformen keinesfalls direkt in stationären Einrichtungen zu finden sind.
Allenfalls liegt Betreutes Wohnen (für Senioren) in teilstationären Abteilungen von stationären Einrichtungen vor - zumindest dann, wenn ein gemeinschaftlicher genutzer Haushalt vorliegt und zumindest im Grundsatz eine hauswirtschaftliche Betreuung den Bewohnern obliegt. Ob sie im Einzelfall durch die Organisation durchgeführt wird, beispielsweise weil die Bewohner aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht in der Lage sind diesen Pflichten nachzugehen, ist im Detail nicht genau bestimmt.
Gegenüber dem Betreuten Wohnen im eigenen Haushalt bieten Senioren WG`s vielfältige Vorteile. Soziale Kontakte lassen sich bequem innerhalb der Wohngemeinschaft schliessen und
pflegen. Grundsätzliche Aufgaben und Pflichten (beispielsweise im hauswirtschaftlichen Bereich) lassen sich durch individuelle Aufgabenteilung an den Gesundheitszustand des Einzelnen koppeln.
Aber die räumliche Nähe kann auch zu einem grundlegenden Nachteil werden, wenn Sympathie in Antipathie oder gegenseitigen Vorwürfen umschlägt.
Eine grundlegende Empfehlung für oder wider Senioren WG`s kann also nur im Einzelfalle erfolgen und keinesfalls pauschal getroffen werden. In jedem Fall ist vor der Unterbringung
eines Senioren in eine Seniorenwohngemeinschaft der Faktor der räumlichen Nähe zu den oft frequentierten Freizeit- oder Kulturangeboten zu prüfen. Eine Unterbringung weit ab der
Familie und Freunde bringt zwangsläufig Frust und Enttäuschung mit und entspricht damit nicht dem Grundgedanken des Betreuten Wohnens in Senioren WG`s.
Was für das Leben im eigenen Haushalt gilt, gilt selbstverständlich für Senioren WG`s. Sobald die Körperkräfte nicht mehr zulassen den gemeinsamen Haushalt zu pflegen, ist eine Haushaltshilfe die richtige Wahl. Hier haben die Senioren WG`s insoweit einen Vorteil, als dass sie sich die Kosten einer Haushaltshilfe teilen können.
Auch bei Pflegekräften können sich mehrere Bewohner einer Senioren WG die Kosten einer Pflegekraft teilen. Allgemein sollte eine Pflegekraft immer dann hinzugezogen werden, wenn sich die notwendige Hilfe nicht mehr rein auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten beschränkt. Hilfe bei der Essenszubereitung oder Nahrungsaufnahme, beim Waschen und der Körperhygiene sollten nicht von Haushaltshilfen übernommen werden, sondern gehören in die Hände erfahrener Pflegekräfte.
Gerade in Betreuten Wohnformen, in denen mehrere und unterschiedliche Bedarfsfälle aufeinandertreffen (wie bei Seniorenwohngemeinschaften), lohnt es in vielen Fällen konkreter
über eine 24 Stunden Betreuung
der Bewohner nachzudenken.
Wichtig bei der 24 Stunden Betreuung ist, dass die Pflegekraft nicht Rund-um-die-Uhr arbeitet, sondern ganztägig vor Ort und abrufbar ist. Eine 24 Stunden Betreuung in einer
Seniorenwohngemeinschaft hat also nichts mit einem Schichtdienst, wie wir ihn aus dem Krankenhaus kennen, zu tun. In aller Regel wohnt die Pflegekraft mit den Bewohnern zusammen
in der WG oder "nebenan" und dient ganztägig als Ansprechpartner, bietet ihre Hilfe also immer dann an, wenn sie gebraucht wird.
Häufig ist diese Form der Betreuung innerhalb einer Senioren WG eine nahezu perfekte Lösung. Perfekt, weil die Kosten die durch die Pflegekraft entstehen durch alle Bewohner geteilt
werden können und im Bedarfsfall stets eine helfende Hand zur Stelle ist.
Innerhalb der Betreuten Wohnform Senioren WG ist aber auch weder die Haushaltshilfe, noch die Pflegekraft ein Ersatz für den Ambulanten Pflegedienst. Der Gesetzgeber sieht strikt vor, dass rein pflegerische Maßnahmen allein dem Ambulanten Dienst
vorbehalten sind.
Anhand der festgestellten Pflegestufe kommt der Ambulante Dienst
nun zu verschiedenen Uhrzeiten einmal oder mehrmals täglich in die WG um diesen pflegerischen Maßnahmen nachzugehen. Eine ganztägige Betreuung findet durch den Ambulanten Dienst in aller Regel nicht statt.
Der Grundsatz der Selbstbestimmtheit ist dann gewährleistet, wenn die Betroffenen allgemeine Tätigkeiten des Alltags allein und mit möglichst wenig Hilfen bewältigen können. Zu den alltäglichen
Tätigkeiten gehören das Einkaufen, Amtsgänge, Arztbesuche oder das Erreichen von Freizeitangeboten beispielsweise von kirchlichen Organisationen, städtischen Angeboten oder Besuche bei Freunden
und Bekannten.
In ländlichen Regionen ist daher zu prüfen, ob öffentliche Verkehrsmittel eine ausreichend gute Frequenz und Reichweite haben, um diesem Grundsatz gerecht zu werden. Bei Betreuten
Wohnformen in einer Stadt ist zu prüfen, ob Gefahren beispielsweise durch den Strassenverkehr drohen - gerade wenn die Bewohner nur noch eingeschränkt sehen oder hören.
Zumeist sind die WG`s durch den Träger bereits Seniorengerecht bzw. barrierefrei umgebaut. Um Ihnen aber einen kleinen Überblick über die Anforderungen, die eine Seniorengerechte
Wohnung haben sollte, zu geben, haben wir Ihnen eine Liste verschiedener Faktoren von Seniorengerechten Wohnungen zusammengestellt. Diese Liste erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit, sondern dient als grobe Orientierungshilfe.