Formular E-101
Das Formular E-101 wird für Personal ausgestellt, das in einem anderen Land, innerhalb der Europäischen Union, Dienstleistungen erbingt. D.h., Pflegekräfte, die in einem polnischen Unternehmen angestellt sind bzw. ein eigenes Unternehmen betreiben und Sozialversicherungsbeiträge in Polen entrichten, können das Formular E101 beantragen.
Beim E 101 handelt es sich somit um ein Formular, das zum Ausdruck bringt, dass die entsendete Person -oder für die entsendete Person- Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Der Inhalt der Tätigkeit sowie die Dauer müssen vorher bekannt sein. Im Normallfall darf der Entsendungszeitraum von 12 Monaten nicht überschritten werden. Es darf keine weitere Person auf die Stelle nachrücken, deren Zeitraum abgelaufen ist.
Wann wird kein E101 Formular ausgestell? Weitere Voraussetzungen:
Das entsendete Unternehmen muss einen bestimmten Prozentsatz seines Umsatzes im Herkunftsland erbringen. Daneben darf nur eine bestimmer Prozentsatz des Personals entsendet werden. Selbständiges Personal muss mindestens seit zwei Monaten das Gewerbe im Heimatland ausüben und entsprechend belegen können.
Hinweis:
Inhalte und Begriffe auf Ost-Profi.de, die speziell mit "Pflege" im Zusammenhang stehen (häusliche Pflege, Pflegekräfte, ambulante Pflege, Pflegedienst, 24 Stunden Betreuung etc.) sind ausschließlich für Suchmaschinen gedacht, um unter diesen Begriffen für Sie gelistet zu werden. Sie entsprechen nicht den Tätigkeitsbereichen polnischer Haushaltshilfen. Vertragspartner und Leistungserbringer ist nicht Ost-Profi.de / vivilia GmbH, sondern ausschließlich ein polnisches Unternehmen, das sein Personal entsendet.
Stand: 10/2010

Viele unserer pflegebedürftigen Senioren möchten selbstbestimmt und in Würde leben.
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