Formular E-101

Das Formular E-101 wird für Personal ausgestellt, das in einem anderen Land, innerhalb der Europäischen Union, Dienstleistungen erbingt. D.h., Pflegekräfte, die in einem polnischen Unternehmen angestellt sind bzw. ein eigenes Unternehmen betreiben und Sozialversicherungsbeiträge in Polen entrichten, können das Formular E101 beantragen.

Beim E 101 handelt es sich somit um ein Formular, das zum Ausdruck bringt, dass die entsendete Person -oder für die entsendete Person- Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Der Inhalt der Tätigkeit sowie die Dauer müssen vorher bekannt sein. Im Normallfall darf der Entsendungszeitraum von 12 Monaten nicht überschritten werden. Es darf keine weitere Person auf die Stelle nachrücken, deren Zeitraum abgelaufen ist.

Wann wird kein E101 Formular ausgestell? Weitere Voraussetzungen:
Das entsendete Unternehmen muss einen bestimmten Prozentsatz seines Umsatzes im Herkunftsland erbringen. Daneben darf nur eine bestimmer Prozentsatz des Personals entsendet werden. Selbständiges Personal muss mindestens seit zwei Monaten das Gewerbe im Heimatland ausüben und entsprechend belegen können.

 

 

 

 

























Hinweis:
Inhalte und Begriffe auf Ost-Profi.de, die speziell mit "Pflege" im Zusammenhang stehen (häusliche Pflege, Pflegekräfte, ambulante Pflege, Pflegedienst, 24 Stunden etc.) sind ausschließlich für Suchmaschinen gedacht, um unter diesen Begriffen für Sie gelistet zu werden. Sie entsprechen nicht den Tätigkeitsbereichen polnischer Dienstleister. Vertragspartner und Leistungserbringer ist nicht Ost-Profi.de / vivilia GmbH, sondern ausschließlich ein polnisches Unternehmen, das sein Personal entsendet.
Stand: 02/2010

Zu Hause alt werden

24 Stunden häusliche Pflege für Senioren
E 101 Formular
Tel: 04821-4082231


Pflegetipps:

Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch

Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch XI grundlegende Möglichkeiten der Hilfeleistung bei der Pflegebedürftigkeit von Menschen, nicht nur Senioren, geschaffen.
Grundsätzlich ist die Höhe der Leistung durch die Pflegekasse an die vorher festgestellte Pflegestufe gekoppelt. Dabei gilt: Je höher der individuelle Pflegebedarf eines Menschen, umso höher ist die Übernahme der Kosten bzw. die Hilfeleistung als solches.
Durchgeführt werden die verschiedenen Hilfeleistungen stets durch private, kirchliche oder öffentliche Anbieter mit entsprechenden Qualifikationen.

Bei der Pflege gilt per Gesetzgebung der Grundsatz: "Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege", pflegebedürftigen Senioren, oder allgemeiner formuliert: Menschen, sollen also zunächst in gewohnter Umgebung gepflegt werden sofern keine stationäre Unterbringung geeigneter oder eine stationäre Unterbringung alternativlos ist.

Häusliche Pflege in der Praxis

Welche rechtlichen Grundlagen bestehen bei der Pflegebedürftigkeit und wie Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beantragen.

In welche Pflegestufe werden Sie eingeordnet und welche Pflegestufen gibt es?

Einen ersten Überblick über die Leistungen und Definitionen der Pflegebedürftigkeit geben wir genauso gern wie eine Übersicht der Pflegeleistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden.

Ost-Profi.de vermittelt Ihnen eine auf Ihren Bedarf hin passende Pflegekraft, die Ihnen oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag Unterstützung bietet.
Fragen Sie einfach nach einem unverbindlichen Angebot einer Vermittlung einer Pflegekraft.

Ost-Profi in den Medien:

Ost-Profi im NDROst-Profi im ARDOst-Profi in den TagesthemenOst-Profi im SpiegelOst-Profi in Bild der Frau