Haushaltshilfen aus Polen

Die perfekte Ergänzung zur ambulanten Pflege

Wenn ein Mensch Hilfe und Betreuung benötigt, dann ist es besonders wichtig, dass er jemanden hat, auf den er sich verlassen kann. Wir legen höchsten Wert darauf, dass Menschen Hilfe bekommen auch wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind.

Die Deutschen werden immer älter. Demographische Entwicklungen der Bundesbevölkerung zeigen, dass schon in wenigen Jahren jeder fünfte Bürger Deutschlands über 60 Jahren sein wird. Das Alter bringt gleichzeitig jedoch oft Einschränkungen mit sich, weil Bewegungsapparat und die Muskulatur nicht mehr den gewohnten Belastungen standhalten. Besonders schnell zeigt sich das im Haushalt, wenn Staubsaugen, Bügeln und das zubereiten von warmen Mahlzeiten zur Qual wird. Senioren sind dann oft auf Haushaltshilfen angewiesen, deren finanzierung aber oft über die Rente allein nicht möglich ist.

Sie sind auf der Suche nach bezahlbaren Leistungen im Bereich der Häuslichen Pflege und / oder Betreuung? Dann machen Sie gern Gebrauch von unseren polnischen Haushaltshilfen. Bereits seit Jahren haben wir erfolgreich im Bereich der Vermittlung von polnischen Haushaltshilfen agiert. Die Kernkompetenz liegt in der Vermittlung von Betreuungskräften aus Polen, die gerne eine Zeit lang in Deutschland arbeiten möchten und von ihren heimischen Arbeitgebern auf legalem Weg hierher entsandt werden. Pflege daheim statt in einem Pflegeheim sollte für jeden bezahlbar sein und daher gewährleisten wir als Ihr professioneller Partner eine sichere und qualifizierte Seniorenbetreuung zu Hause. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, unseren Seniorinnen und Senioren ein langes und selbstbestimmtes Leben zu Hause in gewohnter Umgebung zu erhalten und dabei die Angehörigen zu entlasten.

Warum eine polnische Haushaltshilfe?

Dinge wie Einkaufen, bügeln, waschen und auch die Essenszubereitung stellt für alte, kranke oder hilfsbedürftige Menschen oftmals eine Barriere dar, die sie allein nicht überwinden können. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist es in der heutigen Zeit eine recht kostspielige Angelegenheit, sich aus der Not heraus eine Haushaltshilfe zu leisten. Die Kosten für eine Haushaltshilfe übersteigen schnell das zur Verfügung stehende Familienbudget, da die deutsche Haushaltshilfe neben Steuerlichen Abgaben auch ihren Lebensunterhalt finanzieren muss.
Alternativ zu deutschen Haushaltshilfen mehren sich polnische Haushaltshilfen, die schon allein aus Kostengesichtspunkten interessanter scheinen. Ängste der Pflegebedürftigen hinsichtlich Vertrauen oder adäquater Umgang der Haushaltshilfe mit den Pflegebedürftigen selbst sind oftmals unbegründet. Menschen sind Menschen, gleich aus welchem Land sie stammen. Ob ein Mensch vertrauenswürdig ist oder nicht, entscheidet nicht die Nationalität sondern der Mensch selbst.
Polnische Haushaltshilfen sind oft schon seit Jahren in Deutschland als Haushaltshilfen tätig und haben dadurch mehr als nur ausreichende Deutschkenntnisse.

Haushaltshilfe aus Polen beauftragen - Vorsicht vor den Stolperfallen!

Aufgrund der Abwehr von Schwarzarbeit in Deutschland haben Sozialversicherungs- und Gesetzgeber einige Richtlinien erlassen, die einer legalen Beschäftigung von polnischen Haushaltshilfen nicht widersprechen, aber für eine legale Beschäftigung in Deutschland Punkt für Punkt eingehalten werden müssen.
Worauf Sie im Einzelfall achten müssen, haben wir in einem Ratgeber für die legale Beschäftigung einer polnischen Haushaltshilfe zusammengefasst.

Welche Unterlagen sind zwingend notwendig?
Wie beantrage ich ein polnische Haushaltshilfe?

Das wichtigste Dokument ist die Bescheinigung E101. Daneben sollten Sie sich ebenfalls die Arbeits- und Entsendungspapiere zeigen lassen. Mit dem Dokument E101 kann die polnische Haushaltshilfe nachweisen, dass sie in ihrem Heimatland Sozialversicherungsbeiträge zahlt und somit legal in Deutschland eine Betätigung als Polnische Haushaltshilfe aufnehmen kann. E101 wird nur auf Anfrage ausgestellt. Hingegen ist es nicht erforderlich für entsandte Pflegekräfte eine Arbeitserlaubnis vorzulegen.

Wir empfehlen Ihnen sich mit uns vor der Beauftragung einer Polnischen Haushaltshilfe in Verbindung zu setzen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere langjährigen Kontakte zu polnischen Haushaltshilfen, die bereits in Familien in Deutschland, Österreich und der Schweiz unsere pflegebedürftigen Senioren und Seniorinnen betreuen.

Der erste Schritt zu Ihrer innerfamiliären Entlastung durch eine polnische Haushaltshilfe beginnt mit dem ausfüllen des Anforderungsprofiles für Haushaltshilfen aus Polen.

Weitere Informationen und Ratschläge zum Thema Haushaltshilfen aus Polen finden Sie in unserem Ratgeber für Haushaltshilfen aus Polen, der Ihnen helfen soll, vorab verschiedene Risiken aus dem Weg zu schaffen, die mit der Beschäftigung einer polnischen Haushaltshilfe einhergehen.

Rechtliche Grundlagen bei der Vermittlung von polnischen Haushaltshilfen

Seit Mai 2004 ist es im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit für polnische Dienstleister möglich, innerhalb der Europäischen Union ihre Dienstleistungen anzubieten und in diesem Kontext auch ihre Mitarbeiter auszusenden.

Der Übergang nach Deutschland deckt sich mit dem deutschen Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) und ist ein grundlegendes Fundament für die Legalität einer Beschäftigung der Haushaltshilfe aus Polen.
Im Rahmen der Betreuung von pflegebedürftigen Senioren durch die entsandte polnische Haushaltshilfe wird eine sogenannte E 101 Bescheinigung durch polnische Renten- und Sozialversicherungsträger (ZUS) ausgestellt. Die E 101 Bescheinigung wird personalisiert auf die entsandte Haushaltshilfe ausgestellt damit sichergestellt bleibt, dass die entsandte Hilfe in Polen sozialversichert bleibt. Um Schwarzarbeit entgegenzuwirken und vor unseriösen Vermittlern zu schützen, sollten Sie sich immer den sogenannten E-101 Schein vorzeigen lassen.
Wichtig zu beachten ist, dass ein Arbeitsverhältnis nicht direkt zwischen dem Dienstleistungsnehmer (deutsche Familie) und einer polnischen Haushaltshilfe entsteht, sondern einzig und immer mit dem polnischen Dienstleistungserbringer (dem Arbeitgeber der Polnischen Haushaltshilfe).

Eine Anmeldung sowie eine Arbeitserlaubnis für Deutschland sind nicht erforderlich. Alle gesetzlichen Abgaben des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers trägt die zuständige Agentur in Polen.
Zu Ihrer Information hben wir diese Abgaben auszugsweise dargestellt:

  • Sozialabgaben: Renten- Unfall- und Krankenversicherung
  • Frührenten- und Krankengeldabgaben
  • Einkommenssteuer
  • Nettogehalt der Angestellten
  • Reisekosten der Angestellten

Das E101 Formular herunterladen

Laden Sie sich das für die Vermittlung einer polnischen Haushaltshilfe benötigte E 101 Formular herunter - weitere Hilfe erhalten Sie, wenn Sie unser Anforderungsprofil für Haushaltshilfen ausfüllen.
Wir melden uns dann in Kürze bei Ihnen.

Was polnische Haushaltshilfen tatsächlich hier leisten dürfen

Hilfe im Haushalt, z.B. bei

  • dem Einkaufen
  • der Essenszubereitung
  • dem Aufräumen der Wohnung
  • Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung etc.

Hilfe bei einfachen Pflegearbeiten, z.B. bei

  • der Körperpflege (Baden, Waschen, Duschen, Rasieren, Haarpflege, Nagelpflege)
  • der Hilfe beim An- und Auskleiden,
  • der Hilfe beim Aufstehen und zu Bett bringen
  • dem Richten des Bettes, Wechseln der Bettwäsche etc.

Allgemeine Hilfen, z.B.

  • bei Spaziergängen
  • Gespräche führen, zuhören
  • Spiele spielen
  • Begleitung zum Arzt
  • sonstige Aktivitäten

Welche Leistungen der Pflegekasse dürfen für Haushaltshilfen in Anspruch genommen werden

Mitfinanziert werden kann die polnische Haushaltshilfe aus dem Pflegegeld (Geldleistung), auf das Versicherte Anspruch haben.

Aufwendungen pro Jahr mit bis zu 634 Euro, bei der Pflegestufe III bis 924 Euro sind von den Betroffenen von der Steuer absetzbar.
Direkt verrechenbar sind die Geldleistungen der Kasse in Höhe von

  • bei Pflegestufe 1: 225 EUR
  • bei Pflegestufe 2: 440 EUR
  • bei Pflegestufe 3: 700 EUR

jeweils monatlich und pro pflegebedürftigen Senior.
Quelle: Wie Sie Pflegekosten absetzen

Die Leistungen der Krankenkassen können jedoch variieren, obwohl der größte Teil gesetzlich festgeschrieben und bei allen Kassen gleich ist, können im Einzelfall die Zusatzangebote mancher Kasse einen Aufpreis wert sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler um eine individuelle Aussage zu bekommen.

Ein Beispiel für eine häusliche Seniorenpflege:
Alle Kassen zahlen eine medizinische Versorgung zu Hause, wenn dies für den Behandlungserfolg notwendig ist. Grundpflege und Hauswirtschaft hingegen gibt es nur bei einem Teil der Kassen.

In jedem Fall ist die Voraussetzung, daß kein Mitglied des Haushalts die Pflege übernehmen kann. Vor allem für Alleinstehende bietet es sich daher an, bei der Wahl der Kasse auf das Angebot an häuslicher Krankenpflege zu achten.
Im Ernstfall müssten Sie sich sonst entweder selbst um Hilfe für die Versorgung zu Hause kümmern oder sich im Krankenhaus behandeln lassen. Ein Überblick über Beiträge und Leistungen bundesweit offener gesetzlicher Krankenkassen finden sie auf Test.de

Haushaltshilfen innerhalb des Betreuten Wohnens für Senioren

Allgemein haben wir für Sie auch das Thema Betreutes Wohnen für Senioren beleuchtet. Neben den Grundsätzen und Zielen von Betreuten Wohnformen stellen wir Ihnen auch zwei dieser Wohnformen vor - das Betreute Wohnen im eigenen Haushalt und das Betreute Wohnen in Seniorenwohngemeinschaften.
Auch in Betreuten Wohnformen können Haushaltshilfen durch die Bewohner in Anspruch genommen werden. Und auch hier können die Haushaltshilfen durch staatliche Hilfen gefördert werden.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und lassen sich unverbindlich beraten.

Haushaltshilfen aus Polen - jetzt unverbindlich anfragen

Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere langjährigen Kontakte zu polnischen Haushaltshilfen, die bereits in Familien in Deutschland, Österreich und der Schweiz unsere pflegebedürftigen Senioren und Seniorinnen betreuen.

Der erste Schritt zu Ihrer innerfamiliären Entlastung durch eine polnische Haushaltshilfe beginnt mit dem ausfüllen des Anforderungsprofiles für Haushaltshilfen aus Polen.

Weitere Informationen über die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und das Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) im Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit.


Hinweis:
Inhalte und Begriffe auf Ost-Profi.de, die speziell mit "Pflege" im Zusammenhang stehen (häusliche Pflege, Pflegekräfte, ambulante Pflege, Pflegedienst, 24 Stunden Betreuung etc.) sind ausschließlich für Suchmaschinen gedacht, um unter diesen Begriffen für Sie gelistet zu werden. Sie entsprechen nicht den Tätigkeitsbereichen polnischer Haushaltshilfen. Vertragspartner und Leistungserbringer ist nicht Ost-Profi.de / vivilia GmbH, sondern ausschließlich ein polnisches Unternehmen, das sein Personal entsendet.
Stand: 10/2010

Haushaltshilfe Polen

Vermittlung von polnischen Haushaltshilfen
Haushaltshilfe Polen
Haushaltshilfen Polen
Tel: 04821-4082231


Pflegetipps:

Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch

Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch XI grundlegende Möglichkeiten der Hilfeleistung bei der Pflegebedürftigkeit von Menschen, nicht nur Senioren, geschaffen.
Grundsätzlich ist die Höhe der Leistung durch die Pflegekasse an die vorher festgestellte Pflegestufe gekoppelt.
Dabei gilt: Je höher der festgestellte individuelle Pflegebedarf eines Menschen, umso höher ist die Übernahme der Kosten bzw. die Hilfeleistung als solches.

Bei den Hilfen durch das Pflegegesetz gilt der Grundsatz: "Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege", pflegebedürftige Senioren sollen also zunächst in gewohnter Umgebung gepflegt werden sofern keine stationäre Unterbringung geeigneter oder alternativlos ist.

Häusliche Pflege in der Praxis

Um Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen. Nach dem gesundheitlichen Gutachten zur Feststellung einer Pflegestufe, können Sie anhand der zugewiesenen Pflegestufe die Geld- und Sachleistungen beziehen. Die Höhe dieser gewährten Leistungen beruht auf der festgestellten Pflegestufe.
Der Gesetzgeber hat durch die rechtlichen Grundlagen der Pflegebedürftigkeit einen Rahmen für die Häusliche und stationäre Pflege geschaffen, der im Individualfall jeden Betroffenen adäquat und bestmöglich versorgt sein lässt.

Betreutes Wohnen in der Praxis

Häusliche Pflege geht vor stationärer Pflege!
Mit diesem Grundsatz sollen pflegebedürftige Senioren im gewohnten häuslichen Umfeld versorgt werden. Des Weiteren steht der Grundsatz der Autonomie beim Betreuten Wohnen im Vordergund. Der Senior / die Seniorin soll autonom und selbstständig die täglichen Verrichtungen und Besorgungen unter Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Verfassung erledigen können. Wir haben zwei verschiedene Wohnformen des Betreuten Wohnens kurz skizziert: zum einen das Betreute Wohnen im eigenen Haushalt und das Betreute Wohnen in Seniorenwohngemeinschaften. Beide Wohnformen werden dem Anspruch der Autonomie und der Gefahrenabwehr gerecht und bei beiden Wohnformen können trotzdem externe Hilfen durch Haushaltshilfen oder Pflegekräfte in Anspruch genommen werden. Wie und warum erfahren Sie bei der Definition und Finanzierung des Betreuten Wohnens.

Seniorenbetreuung in der Praxis

Neben den pflegerischen Ansprüchen, die ein pflegebedürftiger Senior (zurecht) an seine Umwelt stellt, zeichnet eine angemessene Seniorenbetreuung auch wohnliche Aspekte mit in die Betreuung mit ein. Nur wenn das häusliche Umfeld den Betroffenen nicht noch vor weitere Herausforderungen stellt, können auch die pflegerischen Maßnahmen greifen. Unter dem Aspekt des Betreuten Wohnens ergeben sich dadurch Kriterien für Seniorengerechte Wohnungen, die sich ausschliesslich auf das Lebensumfeld Betroffener Senioren konzentrieren.

Ost-Profi.de vermittelt Ihnen eine auf Ihren Bedarf hin passende Pflegekraft, die Ihnen oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag Unterstützung bietet.
Fragen Sie einfach nach Ihrem unverbindlichen Angebot über die Vermittlung einer Pflegekraft.

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