Ratgeber zum Thema Polnische Haushaltshilfen
Hat man innerhalb der Familie ein pflegebedürftiges Mitglied, das man als Angehöriger nicht selber pflegen kann, möchte man die Person immer gut versorgt wissen. In diesem Kontext sollte daher auch darauf geachtet werden, dass die Lebens- und Wohnsituation der zu pflegenden Person nach Möglichkeit erhalten bleiben soll. Um eine 24 Stunden Betreuung gewährleisten zu können, wird immer häufiger auf Pflegekräfte aus Osteuropa zurückgegriffen.
Pflegeleistungen dürfen in Deutschland ausschliesslich von medizinisch und pflegerisch geschultem Personal verrichtet werden. Für diese Pflegeleistungen ist daher
die Beauftragung eines Pflegedienstes unerlässlich. Häufig benötigen Betroffene Pflegebedürftige und deren Angehörige jedoch zusätzlich auch Unterstützung bei
hauswirtschaftlichen Verrichtungen, die wiederum der Pflegedienst nicht übernimmt.
Abhilfe aus dieser Misere schaffen Haushaltshilfen, die aus Kostengründen gern aus u.a. Polen beauftragt werden. Bevor Sie sich für eine polnische Haushaltshilfe entscheiden,
sollten Sie vorab einige Stolpersteine aus dem Weg schaffen, die wir im Folgenden vorstellen:
Situationsbewertung: Wie intensiv muss die betroffene Person gepflegt werden?
Zunächst sollten individuelle Gegebenheiten überprüft werden. Besteht nur Betreuungsbedarf,
den nicht doch ein Freund, Nachbar oder Angehöriger übernehmen könnte?
Wird gegebenenfalls schon mit einem ambulanten Pflegedienst gearbeitet, sodass die Pflege bereits organisiert ist?
Denn das Aufgabenfeld eines ambulanten Dienstes kann eine Betreuungskraft aus Osteuropa nur eingeschränkt erbringen.
Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege, wie das Verabreichen von Medikamenten sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Einsatzbereich einer osteuropäischen Pflegekraft beschränkt sich in den meisten Fällen im hauswirtschaftlichen Bereich
oder der einfachen Anwesenheit der Person um bei Bedarf die zu pflegende Person zu unterstützen.
In Absprache kann aber arrangiert werden, dass über den hauswirtschaftlichen Bereich hinaus die Grundpflege mit übernommen werden kann.
Legalität: Was muss unter juristischen Gesichtspunkten beachtet werden?
Selber einen Arbeitsvertrag oder de facto ein Arbeitsverhältnis mit einer osteuropäischen Betreuungskraft
abzuschließen, ist nach dem Gesetz absolut illegitim.
Als einzige Ausnahme, falls Sie dies doch vorhaben, ist es, sich mit der Bundesagentur für Arbeit in Kontakt zu setzen.
Die Agentur für Arbeit könnte Ihnen gegebenenfalls eine osteuropäische Haushaltshilfe vermitteln, die aber keine pflegerischen
Maßnahmen übernehmen darf. Dies bezieht sich auf die Grundpflege, Körperhygiene oder Hilfestellungen beim Ankleiden.
Nachteile können sein:
Sollte ein Vertragliches Abkommen entstehen, muss dies deutschen Standards genügen. Geht man hier vom Mindestlohn aus bedeutet dies,
dass sich keine finanziellen Vorteile ergeben. Das Eintreffen der Pflegeperson kann bis zu 6 Wochen dauern und Sie haben keinerlei Einfluss
über eine Auswahl einer potentiellen Kraft. Schon bezüglich der 6 wöchigen Wartezeit ist dies keine Option für Sie, wenn Sie eine schnelle
Lösungsfindung in Anspruch nehmen wollen. Sie müssen auch bedenken, dass die neu angestellte Kraft jederzeit das Arbeitsverhältnis beenden kann,
ohne das man Ihnen einen Ersatz anbietet. Legal und mit sofortiger Verfügbarkeit ist hingegen die Entsendung einer osteuropäischen Kraft durch
einen osteuropäischer Arbeitgeber. Die rechtliche Grundlage ist die europäische Dienstleistungsfreiheit (EGV).
Risiken: Was müssen Sie berücksichtigen?
Vermittlungsagenturen für osteuropäische Kräfte arbeiten auf Basis verschiedenster Konzeptionen. Unterschiede gibt es bei den Angeboten selbst, bei der Organisation und der Abwicklung des Vertrages. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn eine selbstständige Betreuungskraft in ihren privaten Haushalt vermittelt werden soll. Die Gefahr der Scheinselbständigkeit besteht. Also wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den Arbeitnehmern zählt. Dies liegt geradezu auf der Hand, wenn Sie der einzige Auftraggeber sind und die eingestellte Kraft in Ihrem Haushalt lebt und von Ihnen freie Kost und Logis bezieht. Sie müssten in diesem Falle mit der Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen rechnen, wenn ein Gericht bei Ihnen entsprechend urteilt. Weitere strafrechtliche Konsequenzen sind nicht ausgeschlossen. Wollen Sie dennoch eine selbstständige Kraft anstellen, dann sollten Sie im Vorfeld unbedingt sicher sein dass diese in ihrem Heimatland ein Gewerbe angemeldet hat und auch mehrere Auftraggeber hat.
Verträge: Welche Unterschiede gibt es?
Entscheidet man sich für das Modell Entsendung, müssen zwei Verträge abgeschlossen werden. Einer mit der vermittelnden Pflegeagentur und ein weiterer mit dem osteuropäischen Arbeitgeber, der die Kraft zur Verfügung stellt. Es sollte auf eine sorgfältige Trennung geachtet werden: Der Vermittlungsvertrag darf nur die Vermittlung selbst zum Gegenstand haben, während der Dienstvertrag genau festlegen muss, welches präzise Leistungsprofil bei Ihnen zu Hause erfüllt werden soll. Fehlt eine Leistungsbeschreibung, könnte man bei Ihnen eine Weisungsbefugnis (Führungsmittel in einer Organisation - Die Erteilung von Weisungen erfolgt im Rahmen des Direktionsrechts von Vorgesetzten) ,vermuten. Es besteht die Gefahr, dass unversehens eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung im Raum steht.
Weiterer Stolperstein:
Das Unternehmen, dass die Pflegekraft zur Verfügung stellt, darf nicht selbst eine Vermittlungsagentur sein, da die Entsendung als alleiniger Unternehmenszweck nicht rechtskonform wäre.
Dokumente: Welche Unterlagen sind zwingend notwendig?
Das wichtigste Dokument ist die Bescheinigung E101. Daneben außerdem die Arbeits- und Entsendungspapiere. Mit dem Dokument E101 kann die Betreuungskraft nachweisen, dass sie in ihrem Heimatland verpflichtet ist, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. E101 wird nur auf Anfrage ausgestellt und es kann vorkommen, dass sie nicht sofort vorgelegt werden kann. Grund ist eine Minimierung des Verwaltungsaufwandes und so bleibt die Bescheinigung häufig beim entsendeten Unternehmen hinterlegt, bis sie gebraucht wird. Hingegen ist es nicht erforderlich für entsandte Pflegekräfte eine Arbeitserlaubnis vorzulegen.
Anpassungen: Was sind die genau festgelegten Leistungen?
Im Dienstvertrag wird genauestens beschrieben welche Leistungen zu erbringen sind. Sollten sich dennoch Änderungen in Form von Umfang und Art der Leistung ergeben, können diese frei mit dem osteuropäischen Entsendeunternehmen als Vertragspartner vereinbart werden. Indes besteht gegenüber der Betreuungskraft keine Weisungsbefugnis. Sie können mit ihr keine Änderungsvereinbarungen treffen. Geht man mit Sinn und Verstand an Risiken und Probleme bei der Betreuungsorganisation an, lassen diese sich gezielt vermeiden.
Checkliste:
Situationsbewertung:
- Die Betreuung einer Person im häuslichen Umfeld, lässt sich nicht anders organisieren
- Medizinische Unterstützung wird beispielsweise bereits von einem ambulanten Pflegedienst übernommen
Arbeitsvertrag:
- Ein selbst angefertigter Arbeitsvertrag wird nicht abgeschlossen
- Faktisch wird auch kein Arbeitsverhältnis eingerichtet
- Vermittlungsangebote, die über die Bundesagentur für Arbeit laufen, sind ergebnislos
Selbständige:
- Eine Anstellung für selbstständige Personen wird so weit es geht vermieden
- Greift dieser Fakt nicht, muss eine Gewerbe-Anmeldung vorliegen
- Wichtig: Es müssen mehrere Auftraggeber nachweisbar sein
Entsendungsverträge:
- Ein weiterer Vertrag besteht mit der vermittelnden Agentur
- Es werden in diesem Vertrag keine Leistungen aufgezeigt
- Es besteht ein weiterer Vertrag mit dem entsendenden Unternehmen
- Dieser enthält eine genaue Beschreibung der Leistungen
- Ein Unternehmen, dass Hilfskräfte entsendet, darf nicht selbst eine Vermittlungsagentur sein
Dokumente:
- Arbeits- und Entsendungspapiere liegen vor
- Zwingend vorhanden sein muss das Dokument E101, oder es kann bei Bedarf angefordert werden.
Der erste Schritt zu Ihrer innerfamiliären Entlastung durch eine polnische Haushaltshilfe beginnt mit dem ausfüllen des Anforderungsprofiles für Haushaltshilfen aus Polen.
Hinweis:
Inhalte und Begriffe auf Ost-Profi.de, die speziell mit "Pflege" im Zusammenhang stehen (häusliche Pflege, Pflegekräfte, ambulante Pflege, Pflegedienst, 24 Stunden Betreuung etc.) sind ausschließlich für Suchmaschinen gedacht, um unter diesen Begriffen für Sie gelistet zu werden. Sie entsprechen nicht den Tätigkeitsbereichen polnischer Haushaltshilfen. Vertragspartner und Leistungserbringer ist nicht Ost-Profi.de / vivilia GmbH, sondern ausschließlich ein polnisches Unternehmen, das sein Personal entsendet.
Stand: 10/2010

Viele unserer pflegebedürftigen Senioren möchten selbstbestimmt und in Würde leben.
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