Pflegestufe 2
Schwerpflegebedürftigkeit
Die “Schwerpflegebedürftigkeit” beginnt, wenn täglich mindestens 180 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein.
Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe, auch durch Haushaltshilfenmöglich, in Anspruch genommen werden.
Ein kurzes Beispiel zur besseren Übersicht bei erfüllten Voraussetzungen für Pflegestufe 2:
Ein Herr lebt mit seiner Ehefrau in einem gemeinsamen Haushalt. Er benötigt Anleitung beim Waschen von Gesicht, Händen und Intimbereich. Teilweise und bei Bedarf übernimmt die Ehefrau komplett das Waschen des übrigen Körpers, die Zahnpflege, das Kämmen und Ankleiden. Morgens übernimmt das ein Pflegedienst. Das Essen von mundgerecht vorbereiteten Mahlzeiten klappt ohne Hilfestellungen. Getränke müssen eingeschenkt und zum Trinken muss immer wieder aufgefordert werden. Abends übernimmt die Ehefrau teilweise Umziehen und Intimpflege. Es ist eine zeitaufwendige Hilfe beim Duschen und Haare waschen nötig. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist durch die Ehefrau gewährleistet.
Leistungsübersicht:
- Die ambulanten Sachleistungsbeträge für Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 (mit Demenz) wurden seit dem 01.01.2015 angehoben: Die Sachleistungen betragen jetzt 1.298 Euro und das Pflegegeld wurde auf 545 Euro erhöht.
- Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 können auch häusliche Betreuung als Pflegesachleistung der ambulanten Pflegedienste in Anspruch nehmen.
Antrag zur Einstufung in die Pflegestufe 2:
- Der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
Pflegebedarf im Überblick
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Ab wann besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb des SGB XI und wie stellen Sie einen entsprechenden Antrag? - Rechtliche Grundlagen der Pflegebedürftigkeit
Allgemeines & Begriffsbestimmung der Pflegebedürftigkeit - Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Wie wird der Pflegebedarf seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt und worauf sollten Sie achten. - Die verschiedenen Pflegestufen
Welche Pflegestufen gibt es und wo sind die Unterschiede der Pflegeleistungen?
Informationen zur Pflegestufe 0
Informationen zur Pflegestufe 1
Informationen zur Pflegestufe 2
Informationen zur Pflegestufe 3 - Zuweisung in eine der Pflegestufen
Der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Pflegeheim und die Gewährung von Pflegeleistungen im Individualfall. - Die einzelnen Verrichtungen der Pflegestufen
Welche einzelnen Pflegeleistungen werden seitens der Krankenkassen übernommen? Hier finden Sie einen kurzen Überblick.
Hinweis:
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