Verrichtungen im Sinne des SGB XI
Das SGB XI definiert in § 14 Abs. 4 die Verrichtungen des täglichen Lebens, die bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen sind. Die Verrichtungen sind in vier Bereiche unterteilt:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- hauswirtschaftliche Versorgung
Der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Zuordnung zu einer Pflegestufe liegen die drei folgenden Voraussetzungsebenen zugrunde:
- die Art und die Häufigkeit der Verrichtungen nach § 14 Abs. 4 SGB XI, bei denen ein Hilfebedarf besteht,
- die Zuordnung dieser Verrichtungen im Tagesablauf gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB XI sowie
- der Zeitaufwand gemäß § 15 Abs. 3 SGB XI, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftlichen Versorgung (mindestens) benötigt.
- Der Zeitaufwand für diese Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung spielt nur auf der dritten Voraussetzungsebene und nur dann eine Rolle, wenn die Voraussetzungen auf den Ebenen 1. und 2. erfüllt sind.
Quelle: Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
Pflegebedarf im Überblick
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Ab wann besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb des SGB XI und wie stellen Sie einen entsprechenden Antrag? - Rechtliche Grundlagen der Pflegebedürftigkeit
Allgemeines & Begriffsbestimmung der Pflegebedürftigkeit - Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
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Welche Pflegestufen gibt es und wo sind die Unterschiede der Pflegeleistungen?
Informationen zur Pflegestufe 0
Informationen zur Pflegestufe 1
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Informationen zur Pflegestufe 3 - Zuweisung in eine der Pflegestufen
Der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Pflegeheim und die Gewährung von Pflegeleistungen im Individualfall. - Die einzelnen Verrichtungen der Pflegestufen
Welche einzelnen Pflegeleistungen werden seitens der Krankenkassen übernommen? Hier finden Sie einen kurzen Überblick.
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